Gesetz zu dem EFSF-Rahmenvertrag vom 7. Juni 2010
Zustimmung des Deutschen Bundestages zum am 16. Juni 2010 in Berlin unterzeichneten EFSF-Rahmenvertrag zwischen den Euro-Staaten und der als Zweckgesellschaft nach luxemburgischem Recht gegründeten "European Financial Stability Facility" zur Kreditgewährung an von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Mitgliedstaaten; damit Ausräumung erheblicher verfassungsrechtlicher Zweifel an einer wirksamen Vertragsschließung ohne Parlamentsbeteiligung<br /> <br /> Nach einem umfangreichen Verfahren besteht die Verpflichtung der Euro-Mitgliedstaaten zur Hilfeleistung. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Bundes aus den übernommenen Garantien ist gering.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug: </span>Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus s. D016/D017