Gesetz zu dem Abkommen vom 9. September 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta über den Luftverkehr (G-SIG: 13020364)
<b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 9.9.1994 in Valetta unterzeichneten Abkommens: Gegenseitige Gewährung des Rechts des Überflugs (1. Freiheit), der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken (2. Freiheit), Fluggäste, Post und/oder Fracht im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr abzusetzen (3. Freiheit) und aufzunehmen (4. Freiheit), Ausschluß der Kabotagerechte. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Luftverkehrsabkommen/Luftverkehrsabkommen mit Malta