Gesetz zu dem Abkommen vom 6. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über den Luftverkehr
Zustimmung zu dem am 6. August 1971 in Manila unterzeichneten Abkommen: Gegenseitige Gewährung des Überflugrechts, des Rechts der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken sowie des Rechts, Fluggäste, Post und Fracht abzusetzen und aufzunehmen