Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 12020786)
<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 16.12.1992 in Moskau unterzeichneten Abkommens: Förderung der Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen: Festlegung von Ansprechstellen, Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Personen und Sachen, Regelung von Schadenersatz und Haftung, Verzicht auf Kostenerstattung, Verstärkung des technischen Informationsaustausches. Die Aufwendungen beider Vertragsparteien für wechselseitig gewährte Hilfen dürften sich über einen längeren Zeitraum gesehen ausgleichen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Katastrophenhilfe/Katastrophenhilfeabkommen mit Rußland