Gesetz zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr
Ratifikation des am 14. August 2017 in Berlin unterzeichneten Abkommens: gegenseitige Gewährung von Verkehrsrechten für den Überflug, die Landung zu nichtgewerblichen Zwecken, das Absetzen und Aufnehmen von Fluggästen, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr