Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Anpassung der Verdienstgrenzen betr. geringfügige Beschäftigung an die allgemeine Lohnentwicklung und Verbesserung der sozialen Absicherung: Anhebung der Arbeitsentgeltgrenzen auf 450 (Mini-Job) bzw. 850 (Midi-Job) Euro, Wechsel von Versicherungsfreiheit mit freiwilliger Versicherung zu Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit; Bestandsschutz und Übergangsregelungen;<br /> Änderung versch §§ in 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung sowie Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Übergangsregelung betr. Bezieher von ergänzendem ALG II;<br /> Zusätzliche Änderung § 252 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch