Gesetz über Zahlungen der Behörden (Behördenzahlungsgesetz - BZG) (G-SIG: 10020287)
<b>Inhalt:</b> Anpassung der Zahlungsweise der öffentlichen Verwaltung an die gegenwärtigen Zahlungsgewohnheiten, insbesondere den bargeldlosen Zahlungsverkehr; Änderung verschiedener Sozialgesetze, Außerkrafttreten des Gesetzes über Zahlungen aus öffentlichen Kassen. Es entstehen keine Kosten. Tendenziell werden Verwaltungskosten eingespart. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bargeldloser Zahlungsverkehr/Anpassung der Zahlungsweise der öffentlichen Verwaltung an den bargeldlosen Zahlungsverkehr * Sozialgesetzbuch/Änderung des § 47 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch betr. Auszahlung von Geldleistungen * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung des § 122 des Arbeitsförderungsgesetzes betr. Auszahlung von Arbeitslosengeld * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 620,621,1296 und 1298 RVO betr. Auszahlung von Geldleistungen * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung der §§ 73 und 75 betr. Auszahlung von Geldleistungen * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung des § 89 des Reichsknappschaftsgesetzes betr. Auszahlung von Geldleistungen * Bundesversorgungsgesetz/Streichung von § 66 Abs. 2 betr. Auszahlung von Geldleistungen * Sozialleistung/Verpflichtung des Empfängers von Sozialleistungen zur Unterhaltung eines eigenen Kontos * Bankkonto/Verpflichtung des Empfängers von Sozialleistungen zur Unterhaltung eines eigenen Kontos