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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-197769

Gesetz über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs (G-SIG: 10020532)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Versorgungsausgleichsergänzungsgesetz siehe GESTA/9.WP/S.78 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1986 Siehe auch C85 <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung der Geltungsdauer des Härteregelungsgesetzes, Verbesserung des Versorgungsausgleichs: Einschränkung des Anwendungsbereichs des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, Eröffnung eines erweiterten Splittings oder Quasi-Splittings, in verbleibenden Fällen Verlängerung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zugunsten des Berechtigten über den Tod des Verpflichteten hinaus, Änderung der Entscheidungen des Familiengerichts über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen, Ablösung der mit dem Quasi-Splitting verbundenen verwaltungsintensiven Erstattungspflicht durch ein einfacheres Verfahren, Änderung früherer rechtskräftiger Entscheidungen über den Versorgungsausgleich durch Beitragszahlung in einer einjährigen Übergangsfrist in der Art, daß der Versorgungsausgleich in Form der Realteilung, des Quasi-Splittings, des erweiterten Splittings oder des erweiterten Quasi-Splittings durchgeführt wird, sofern die Voraussetzungen vorliegen; Änderung der §§ 2, 3a und b, 10a bis c, 11 und 13 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich. Genaue Angaben über entstehende Mehrkosten und Einsparungen sind derzeit nicht möglich. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> In nach Schaffung neuer Ausgleichformen verbleibenden Fällen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs wird dieser über den Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten hinaus verlängert. Frühere Entscheidungen über den Versorgungsausgleich können binnen einer zweijährigen Übergangsfrist in den mit dem Härteregelungsgesetz neu eingeführten oder durch dieses Gesetz zu schaffenden öffentlich- rechtlichen Ausgleichsformen durchgeführt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Splittingverfahren * Familiengericht/Änderung der Entscheidungen des Familiengerichts über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen