Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
Erhalt der Funktionsfähigkeit der Gesetzgebung auch in Krisenzeiten, insbesondere im Spannungs- und Verteidigungsfall: Vereinfachte Verkündung oder Bekanntgabe durch Rundfunk, Tagespresse oder Aushang bei Unmöglichkeit der regulären Verkündung oder Bekanntgabe<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen