Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) (G-SIG: 10020380)
<b>Inhalt:</b> Zulassung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften als Aktiengesellschaften zur Mobilisierung zusätzlichen Eigenkapitals für nichtbörsennotierte Unternehmen in den gängigen Beteiligungsformen; Rechtsform, Anerkennung und Tätigkeit der UBBG; Änderung div. §§ des VermStG, GewStG und KWG. Es wird von Steuermindereinnahmen von ca. 10 Mio DM jährlich bei der Vermögensteuer ausgegangen sowie von geringfügigen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Entstehende Personalkosten werden durch Gebühren und Erstattungen von Auslagen gedeckt. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Kredite aus öffentlichen Beteiligungsprogrammen, die zur Beteiligungs-Refinanzierung gewährt worden sind, werden nicht auf die Kredtiaufnahmegrenzen angerechnet. Die erweiterte Möglichkeit zur Ausgabe von Vorzugsaktien wird gestrichen. Unternehmensbeteiligungsgesellschaften werden ungeachtet ihrer Größenordnung prüfungspflichtig. Die Aufsicht über die Gesellschaften wird nicht vom Bundesamt für Finanzen, sondern von den zuständigen Landesbehörden wahrgenommen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Eigenkapital/Zulassung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften zur Mobilisierung zusätzlichen Eigenkapitals für nicht börsennotierte Unternehmen * Mittelständisches Unternehmen/Zulassung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften zur Mobilisierung zusätzlichen Eigenkapitals für nicht börsennotierte Unternehmen * Innovation/Eigenkapitalbeschaffung für junge, innovationsfreudige Unternehmen durch Unternehmensbeteiligungsgesellschaften * Kapitalbeteiligungsgesellschaft/Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften * Vermögensteuergesetz/ Änderung der §§ 3 und 25 VermStG betr. Steuerbefreiung für Unternehmensbeteiligungsgesellschaften * Gewerbesteuergesetz/ Änderung der §§ 3, 9, 12 und 36 GewStG betr. Steuerbefreiung für Unternehmensbeteiligungsgesellschaften * Kreditwesengesetz/Änderung des § 2 KWG betr. Einbeziehung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften