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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-154237

Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz - MTAG) (G-SIG: 12020294)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Europäische Impulse:</b> EG-Richtlinie über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/ EWG <br><br><b>Inhalt:</b> Inhaltliche Verbesserung und Verlängerung der Ausbildung zum technischen Assistenten in der Medizin von 2 auf 3 Jahre, Herstellung der Rechtseinheit bei der Ausbildung in ganz Deutschland, Einbeziehung der in den neuen Bundesländern ausgebildeten "Medizinisch-technischen Assistentin für Funktionsdiagnostik" in das Gesetz, Schutz der Berufsbezeichnungen der Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten, der Medizinisch-technischen Radiologieassistenten und der Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten; Außerkrafttreten des Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin vom 8.9.1971, Ablösung der in den neuen Bundesländern derzeit noch zur Anwendung kommenden Ausbildungsregeln der früheren DDR. Den öffentlichen Haushalten der Länder entstehen Kosten von ca. 7-9 Mio DM. Auf den Bund entfallen Kosten von rund 4 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Regelungen zur Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, insbesondere in einem anderen Mitgliedstaat der EG, abgeschlossenen Ausbildung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Technischer Assistent in der Medizin/Verbesserung und Verlängerung der Ausbildung zum technischen Assistenten in der Medizin * Neue Bundesländer/Regelung des MTA-Bereichs für die neuen Bundesländer * Rechtsangleichung in den EG/Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildungsabschlüsse von MTA in der EG