Gesetz über steuerliche Vergünstigungen zur Förderung des Wohnungsbaus (G-SIG: 09020075)
<b>Bezug:</b> Identischer Entwurf von Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein siehe D16(S. 341) Siehe auch L03(S. 500), L07(S. 502), C16(S. 321) und C20(S. 323) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 7, 7b und 52 EStG betr. Erhöhung der degressiven AfA für Wohngebäude in der ersten 12-jährigen Absetzungsperiode von 3,5 auf 5 v.H., Verdoppelung der Abschreibungshöchstbeträge nach § 7b EStG und Beseitigung der Stichtagsgrenzen nach § 7b Abs. 2 EStG sowie Einführung einer Fristenregelung für Ausbauten; Änderung der §§ 3 und 10 WoPG betr. Erhöhung des kinderbedingten Prämiensatzes von 2 auf 3 v.H. für jedes Kind. Die Steuermindereinnahmen und Mehrausgaben für Wohnungsbauprämie belaufen sich für 1981 auf 0,78 Mrd DM, für 1982 auf 1,70 Mrd DM, für 1983 auf 2,60 Mrd DM, für 1984 auf 3,56 Mrd DM und für 1985 auf 4,59 Mrd DM. Für den Fall, daß das Gesetz dazu führen sollte, daß 50.000 neue Wohnungen gebaut würden, ergäben sich per Saldo in den öffentlichen Haushalten Einnahmeerhöhungen und Minderausgaben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuervergünstigung/Gesetz über steuerliche Vergünstigungen zur Förderung des Wohnungsbaus * Degressive Abschreibung * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 7, 7b und 52 EStG betr. Erhöhung der degressiven AfA für Wohngebäude in der ersten 12- jährigen Absetzungsperiode von 3,5 auf 5 v.H., Verdoppelung der Abschreibungshöchstbeträge nach § 7b Abs. 2 EStG sowie Einführung einer Fristenregelung für Ausbauten * Wohnungsbau-Prämiengesetz/ Änderung der §§ 3 und 10 WoPG betr. Erhöhung des kinderbedingten Prämiensatzes von 2 auf 3 v.H. für jedes Kind