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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-212661

Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude (G-SIG: 00020045)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Inhalt:</b> Ausdehnung der Abschreibungsmöglichkeit nach § 7b EStG beim Erwerb eines Ein-, Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (mehr als 66 2/3 v.H. zu Wohnzwecken genutzt) über 8 Jahre, jeweils 5 v.H. der Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 150000/200000 DM; erhöhte Absetzung nach § 7b EStG bei einem weiteren Bauobjekt bei Nichtausnutzung der Absetzung beim Erstobjekt, Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur eigenen Nutzung. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Erhöhte Absetzungen nach Par. 7b EStG kann auch derjenige vornehmen, der ein Objekt anschafft, für das der Antrag auf Baugenehmigung innerhalb des Ausschlußzeitraumes der 3. Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen vom 7.6.73 gestellt worden ist. Abschreibungsbegünstigungen für die Modernisierung an Mehrfamilienhäusern in Berlin (West) werden verbessert. Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer wird nur bei Nutzung durch den Eigentümer, seinen Ehegatten oder einen Verwandten in gerader Linie gewährt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuervergünstigung/Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude * Sonderabschreibung/Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude * Eigenheim/ Ausdehnung der Abschreibungsmöglichkeit nach § 7b EStG beim Erwerb eines Ein-, Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (mehr als 66 2/3 v.H. zu Wohnzwecken genutzt) über 8 Jahre, jeweils 5 v.H. der Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 150000/200000 DM * Wohnungseigentum/Ausdehnung der Abschreibungsmöglichkeit nach § 7b EStG beim Erwerb eines Ein-, Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (mehr als 66 2/3 v.H. zu Wohnzwecken genutzt) über 8 Jahre, jeweils 5 v.H. der Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 150000/200000 DM * Bauvorhaben/Erhöhte Absetzung nach § 7b EStG bei einem weiteren Bauobjekt bei Nichtausnutzung der Absetzung beim Erstobjekt * Grunderwerbsteuer/Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur eigenen Nutzung * Steuermindereinnahmen/Steuerausfälle in Höhe von etwa 750 Mio DM infolge der Ausdehnung der Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7b EStG