Gesetz über Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen (GSVG) (G-SIG: 10020129)
<strong>Bezug:</strong> BFH-Urteil vom 7.11.57, BStBl 1958 III, S.34 (Sozietät selbständiger Berufsträger) Siehe auch D31 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Einkommensteuer von 15 v.H. auf 16 v.H., Subventionsabbau durch Aufhebung überholter Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- und Vermögensteuerbefreiungen, u. a. der staatlichen Lotterieunternehmen, Einbeziehung der größeren Betriebe von Selbständigen in die Gewerbesteuer, Begünstigung der gewerblichen Arbeit, Rückgängigmachung der Hinzurechnungskürzungen für Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer; Änderung § 1 Gemeindefinanzreformgesetz, Änderung §§ 3, 8 und 12 Gewerbesteuergesetz, Änderung §§ 2, 15 und 18 Einkommensteuergesetz, Änderung § 5 Körperschaftsteuergesetz, Änderung § 3 Vermögensteuergesetz. Das Mehraufkommen der Gewerbesteuer wird bei den Gemeinden auf 4,5 Mrd DM für 1984 geschätzt, wobei die letzte statistische Erhebung über die freien Berufe sechs Jahre alt ist und keinen zuverlässigen Überblick über die heutige Situation gibt. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gemeindeanteil am Steueraufkommen/Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Einkommensteuer von 15 auf 16 v.H. * Lotterie/Aufhebung der Steuerbefreiungen der staatlichen Lotterieunternehmen * Selbständiger/Einbeziehung der größeren Betriebe von Selbständigen in die Gewerbesteuer * Schulden/Rückgängigmachung der Hinzurechnungskürzungen für Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer (Haushaltsbegleitgesetz 1983) * Haushaltsbegleitgesetz/Rückgängigmachung der Hinzurechnungskürzungen für Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer (Haushaltsbegleitgesetz 1983) * Gewerbesteuergesetz/Änderung §§ 3, 8 und 12 betr. Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen * Einkommensteuergesetz/Änderung §§ 2, 15 und 18 EStG betr. Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen * Körperschaftsteuergesetz/Änderung § 5: Aufhebung der Steuerbefreiung für die staatlichen Lotterieunternehmen * Vermögensteuergesetz/ Änderung § 3: Aufhebung der Steuerbefreiung für die staatlichen Lotterieunternehmen * Gemeindefinanzreformgesetz/Änderung § 1: Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Einkommensteuer von 15 auf 16 v.H.