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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-213291

Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) (G-SIG: 00020385)

Stage enactedUpdated 17d ago

<strong>Bezug:</strong> Eingebracht als &quot;Entwurf eines Gesetzes über Hilfe durch kostenlose Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Beratungshilfegesetz)&quot;; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der BT-Initiative der CDU/CSU &quot;Entwurf eines Gesetzes über die außergerichtliche Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen&quot; C29 (BT-Drs 08/1713); siehe auch C46<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen, u. a. Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Beratung und Vertretung und Ausstellung von Berechtigungsscheinen für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts durch die Amtsgerichtsverwaltungen, Sonderregelungen für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg; Einfügung eines Dreizehnten Abschnitts (§§ 131 bis 133) Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Einfügung eines § 49a Bundesrechtsanwaltsordnung sowie Änderung des § 3 und Einfügung eines § 24a Rechtspflegergesetz, Ergänzung des § 1 Justizbeitreibungsordnung.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit C29; Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gelten die Vorschriften der ZPO gemäß der Änderungen in C46. Die Ausnahme für den gewerblichen Rechtsschutz entfällt. Der Rechtssuchende zahlt eine Anerkennungsgebühr von 20 DM. Die Stadtstaatensonderregelung beschränkt sich auf Bremen und Hamburg. Die Kosten werden sich auf etwa 18 Mio DM bei den Ländern belaufen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Einfügung eines Dreizehntes Abschnitts (§§ 131 bis 133) Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte betr. Verbesserung der Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen * Bundesrechtsanwaltsordnung/Einfügung eines § 49a BRAO betr. Verbesserung der Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen * Rechtspflegergesetz/Änderung des § 3 und Einfügung eines § 24a RpflG betr. Verbesserung der Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen * Justizbeitreibungsordnung/Ergänzung des § 1 JBeitrO betr. Verbesserung der Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen