Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Erweiterung des Personalausweises um biometrische Daten des Gesichts, freiwillige Aufbringung der Fingerabdrücke und elektronischen Identitätsnachweis für E-Government und E-Business, Wiedereinführung von Künstlernamen im Melde-, Personal- und Passrecht als Datenkategorie;<br /> konstitutive Neufassung Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (<span style="font-weight: bold;">Personalausweisgesetz</span> - PAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Passgesetz, §§ 2 und 18 Melderechtsrahmengesetz, § 3 Signaturgesetz sowie § 6 Geldwäschegesetz, Bekanntmachungserlaubnis Passgesetz, Aufhebung Personalausweisgesetz alte Fassung<br /> <br /> Es entstehen einmalige Kosten in Höhe von ca. 7,7 Mio. Euro und laufende Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. Euro jährlich.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Titeländerung Art. 1 in Personalausweisgesetz – PAuswG (eingebracht als: Personalausweisgesetz – PAG); klarstellende redaktionelle Änderungen, Regelung zur Zuständigkeit der Personalausweisbehörden, Freiwilligkeit der Aufnahme der Fingerabdrücke (Benachteiligungsverbot), Regelung zur Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden, Klarstellung für das steuerliche Verwaltungsverfahren, Speicherung der Nachweise über erteilte Ermächtigungen zur Ausweisausstellung im Personalausweisregister, Klarstellung zur Hinterlegung von Personalausweisen, Verzicht auf Bußgeldbewehrung für fahrlässige Falschangaben<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug</span>: Föderalismusreform I - Änderung der Gesetzgebungskompetenz für das Ausweiswesen