Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
Netzausbaubedarf durch Atomausstieg und Ausbau erneuerbarer Energien, Einsatz konventioneller Kraftwerke und verstärkten grenzüberschreitenden Stromhandel: bundeseinheitliche Prüfung der Raumverträglichkeit und Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen von europäischer oder überregionaler Bedeutung, Anbindung von Offshore-Windanlagen und ausländischen Stromnetzen, Regelungen für Entschädigungszahlungen und Erdverkabelung;<br /> <span style="font-weight: bold;">Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz</span> (NABEG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung und Einfügung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz, Änderung § 54 Bundesnaturschutzgesetz, § 5 Stromnetzentgeltverordnung, §§ 11 und 23 Anreizregulierungsverordnung sowie Anlage 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 342/11 E022<br /> Energiekonzept der Bundesregierung mit Leitlinien für die Energiepolitik bis 2050 (s. BT-Drs 17/3049)<br /> dena-Netzstudie II von 2010 zum Netzausbaubedarf zur Integration erneuerbarer Energien<br /> Weitere Gesetze des Gesamtpakets zum Atomausstieg bis 2022: N025/N027, N026/N028, E020/E023, D047/D050, D048/D049, J014/J016 und J015/J012<br /> Siehe auch E037<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Einschränkung des Anwendungsbereichs auf länderübergreifende oder grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen, Verordnungsermächtigung zur Übertragung der Planfeststellungsverfahren auf die Bundesnetzagentur für bestimmte Leitungsprojekte; Detailänderungen und redaktionelle Klarstellungen