Gesetz über Kapitalgesellschaften mit kommunaler Beteiligung
Ermöglichung demokratischer Steuerung und Kontrolle von Leistungen der Daseinsvorsorge erbringenden kommunalen Unternehmen in privater Rechtsform (GmbH und AG), insbes. durch Auskunfts- und Weisungsrechte, Synchronisierung von Amtszeit des Aufsichtsrats und Wahlperiode sowie Regelungen zu öffentlichem Unternehmenszweck und Gesellschafterinteressen