Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) Einführungsgesetz zum Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Fortentwicklung des GmbH-Gesetzes zu einem modernen Organisationsgesetz: Verstärkung des Schutzes der Gesellschaftsgläubiger und der Rechte der Gesellschafter, insbesondere Umgestaltung des Gründungsrechts und Neuregelung der kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen; Regelung des Auskunfts- und Einsichtsrechts; Einbeziehung der GmbH in die mit der Aktienrechtsreform begonnene Kodifizierung des Rechts der verbundenen Unternehmen; Regelung des Austritts und Ausschlusses von Gesellschaftern und der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen; Erweiterung der Möglichkeit zur Verschmelzung von Gesellschaften; Sondervorschriften für die GmbH & Co KG