Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG) (G-SIG: 16019343)
Vermeidung genetischer Diskriminierung bei gleichzeitiger Wahrung der Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen: keine Diskriminierung aufgrund genetischer Konstitution, Recht des Einzelnen auf Nichtwissen, Sicherstellung der Qualität und Zuverlässigkeit genetischer Untersuchungen, umfassende Aufklärung und Beratung, Verbot prädiktiver Gentests bei Einstellungsuntersuchungen sowie Verbot der Weitergabe von Ergebnissen an Versicherungen, Arbeitgeber und Polizei, Schutzregeln für Probanden in der humangenetischen Forschung, Einrichtung einer Gendiagnostik-Kommission beim RKI.<br /> <br /> Geschätzte Kosten für die Aufklärung der Bevölkerung und des daraus folgenden Mehrbedarfs an personellen und sächlichen Mitteln rd. 5,5 Mio Euro/Jahr.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Genomentschlüsselung, Wahrung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 26 GG);<br /> Siehe auch M027<br /> <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gentechnik/Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen * Datenschutz/Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen * Genomanalyse/Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen * Robert Koch-Institut/Einrichtung einer unabhängigen Gendiagnostik- Kommission beim RKI * Diskriminierung/Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen