Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)
<span>Regelungen zum Umgang mit genetischen Proben und Daten, Vermeidung genetischer Diskriminierungen und Wahrung der Chancen genetischer Untersuchungen; Regelungen zu genetischen (diagnostischen und prädiktiven) Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie im Versicherungsbereich und im Arbeitsleben; Beobachtung und Bewertung genetischer Diagnostik durch Gendiagnostik-Kommission im Robert Koch-Institut<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> redaktionelle Klarstellungen, Klarstellung zum Geltungsbereich, Möglichkeit des mündlichen Widerrufs einer Einwilligung zur genetischen Untersuchung, keine pränataldiagnostische Untersuchung über mögliche Erkrankungen des Kindes im Erwachsenenalter, Präzisierung der zur Untersuchung zur Abstammungsklärung berechtigten Personen, Einbeziehung der Zivildienstleistenden in den Schutzbereich der arbeitsrechtlichen Regelungen, Zusammensetzung der Gendiagnostik-Kommission, Klarstellung zur Strafbewehrung, Präzisierung der Inkrafttretensregelung</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug</span>: Siehe auch M014</span>