Gesetz über finanzierte Rechtsgeschäfte und über Maklerverträge (G-SIG: 00020348)
<strong>Inhalt:</strong> Regelung der möglichen Einwendungen und Forderungen des Käufers gegenüber dem Darlehensgeber bei einem drittfinanzierten Kauf, entsprechende Regelungen für alle drittfinanzierten Rechtsgeschäfte; Neufassung und Erweiterung der Vorschriften über den Maklervertrag, Aufhebung der im Wohnungsvermittlungsgesetz enthaltenen privatrechtlichen Vorschriften und Übernahme in das BGB, Verbesserung des Kundenschutzes bei Darlehensverträgen, Beseitigung der Unklagbarkeit des Ehemaklerlohnes sowie Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Ehevermittlung; Änderung und Ergänzung versch. §§ BGB, Änderung des § 93 sowie Einfügung eines § 348a HGB, Streichung der §§ 1 bis 5 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Finanziertes Rechtsgeschäft/Gesetz über finanzierte Rechtsgeschäfte und über Maklerverträge * Maklervertrag/Gesetz über finanzierte Rechtsgeschäfte und über Maklerverträge * Verbraucherschutz/Gesetz über finanzierte Rechtsgeschäfte und über Maklerverträge * Darlehen/ Neuregelung der Rechte des Käufers gegenüber dem Darlehensgeber bei drittfinanzierten Rechtsgeschäften * Kauf/Neuregelung der Rechte des Käufers gegenüber dem Darlehensgeber bei drittfinanzierten Rechtsgeschäften * Wohnungsvermittlung/Streichung der §§ 1 bis 5 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung und Übernahme der Bestimmungen in das BGB * Ehemakler/Beseitigung der Unklagbarkeit des Ehemaklerlohnes sowie Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Ehevermittlung * Handelsgesetzbuch/Ergänzung des § 93 betr. Maklerlohn des Handelsmaklers und Einfügung eines § 348a HGB betr. Anwendung der Maklervertragsbestimmungen des BGB auf Handelsgeschäfte