Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
Gleichstellung schwer explosionsfähiger zum Sprengen bestimmter Stoffe mit explosionsgefährlichen Stoffen, Abgrenzung gegenüber dem Waffengesetz und dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, Neugestaltung des Verfahrens bei der Einbeziehung neuer explosionsgefährlicher Stoffe, Verbesserung des Zulassungsverfahrens und des Einfuhrverfahrens für Sprengstoffe, Einführung einer anlagebezogenen Genehmigung für die Lagerung explosionsgefährlicher Stoffe, Verfahrensregelungen, Verschärfung der Straf- und Bußgeldbestimmungen<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes); Zusammenführung mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates, Gesetz zur Vereinheitlichung des Sprengstoffrechts, BT-Drucksache 07/5102;<br /> Allgemeine Vorschriften zum Anwendungsbereich des Gesetzes und zur Anwendung auf neue Stoffe, zur Zulassung explosionsgefährlicher Stoffe und von Sprengzubehör sowie Begriffsbestimmungen; Vorschriften zu Umgang, Verkehr und Beförderung im gewerblichen Bereich sowie im nicht gewerblichen Bereich, zur Einfuhr und Aufzeichnungspflicht; Vorschriften zur Aufbewahrung; Vorschriften zu verantwortlichen Personen und ihren Pflichten; Vorschriften zur Überwachung des Umgangs und des Verkehrs sowie der Beförderung; Regelungen zum Verfahren; Verordnungsermächtigungen; Straf- und Bußgeldvorschriften;<br /> Konstitutive Neufassung des Sprengstoffgesetzes unter dem Titel Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (<strong>Sprengstoffgesetz </strong>- SprengG) vor dem Hintergrund der Übertragung der Gestetzgebungszuständigkeit für das Sprengstoffrecht auf den Bund; Aufhebung Sprengstoffgesetz vom 25. August 1969<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Vereinheitlichung des Sprengstoffrechts, GESTA B073; Vierunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 Nr. 4a - Sprengstoffrecht), GESTA B076