Gesetz über Einmalzahlungen und zur Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes (G-SIG: 16019364)
<span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes vom 9. Februar 2005<br /> Der Gesetzentwurf entspricht inhaltlich dem in der 15. WP als Artikel 7b des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes (BT-Drs 15/5796) eingebrachten Einmalzahlungsgesetz 2005 bis 2007 (GESTA 15. WP 2b- B64), das seinerzeit nicht zu Ende beraten wurde<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Empfänger von Dienst- und Amtsbezügen des Bundes erhalten für die Jahre 2005, 2006 und 2007 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 300 Euro, Empfänger von Anwärterbezügen erhalten jeweils 100 Euro.<br /> <br /> Es entstehen für den Bund Mehrkosten in Höhe von rd. 291 Mio. Euro (je rd. 97 Mio. Euro für 2005, 2006 und 2007).<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Titeländerung (eingebracht als: Einmalzahlungsgesetz 2005, 2006 und 2007 - EzG 2007), EzG 2007 wird Art. 1 der Vorlage, Änderung Art. 10 Besoldungsstrukturgesetz.<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Öffentlicher Dienst/Gesetz über Einmalzahlungen und zur Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes * Beamter/Gesetz über Einmalzahlungen und zur Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes * Besoldung/Gesetz über Einmalzahlungen und zur Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes * Dienstbezüge/Gesetz über Einmalzahlungen und zur Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes * Amtsbezüge/Gesetz über Einmalzahlungen und zur Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes * Sanitätsoffizier/ Sanitätsoffiziersanwärter * Besoldungsstrukturgesetz/Änderung Art. 10 BesStruktG betr. Gesetz über Einmalzahlungen und zur Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes