Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG)
Festlegung jährlich verringerter Emissionsmengen als Beitrag zur Einhaltung der Sektorziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz sowie der Mindestverpflichtung nach der EU-Klimaschutzverordnung, Inverkehrbringer oder Lieferanten fossiler Brenn- und Kraftstoffe (vorgelagerte Handelsebene statt der direkten Emittenten) als Handelsteilnehmer, damit Bepreisung von CO2 in den Sektoren Wärme und Verkehr, in der Einführungsphase Verkauf der Emissionszertifikate zu Festpreisen, Festlegung von Preiskorridoren, Ausgabe im Versteigerungsverfahren, Übertragbarkeit und Handelbarkeit;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Bekräftigung der Einhaltung der festgelegten Klimaschutz- und Sektorziele<br /> Verordnung (EU) 2018/842 vom 30. Mai 2018 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 (ABl. L 156, 19.06.2018, S. 26)<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 19/14746 GESTA N016