Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG)
Festlegung jährlich verringerter Emissionsmengen als Beitrag zur Einhaltung der Sektorziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz sowie der Mindestverpflichtung nach der EU-Klimaschutzverordnung, Inverkehrbringer oder Lieferanten fossiler Brenn- und Kraftstoffe (vorgelagerte Handelsebene statt der direkten Emittenten) als Handelsteilnehmer, damit Bepreisung von CO2 in den Sektoren Wärme und Verkehr, in der Einführungsphase Verkauf der Emissionszertifikate zu Festpreisen, Festlegung von Preiskorridoren, Ausgabe im Versteigerungsverfahren, Übertragbarkeit und Handelbarkeit;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Bekräftigung der Einhaltung der Klimaschutz- und Sektorziele<br /> Verordnung (EU) 2018/842 vom 30. Mai 2018 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 (ABl. L 156, 19.06.2018, S. 26)<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 533/19 GESTA N015<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Klarstellungen betr. Privilegierung gasförmiger Energieerzeugnisse, Berichtspflichten, Verwaltungsvereinfachung, ausreichende Anzahl fachkundiger Prüfstellen, Konformität mit EU-Beihilferegelungen u.a.; Annahme einer Entschließung: Vorlage eines Erfahrungsberichts bis 30. November 2022 und Prüfung eines Emissionsfaktors Null für nicht synthetische Kraftstoffe, Erarbeitung einer Nationalen Wasserstoffstrategie, Prüfung der Einbeziehung des Verkehrsbereichs bei der Umsetzung der EU-RED-II-Richtlinie sowie der Befreiung der Erzeugung synthetischer Kraftstoffe von der EEG-Umlage;<br /> Änderung von Verordnungsermächtigungen