Gesetz über eine Pressestatistik
Einführung einer Pressestatistik zur Gewinnung zuverlässiger Daten über die Struktur und die wirtschaftliche Situation der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage und zur Ermöglichung von rechtzeitigen Maßnahmen gegen Bedrohungen der Pressefreiheit: Verpflichtung aller Zeitungs- und Zeitschriftenverlage zu jährlichen Auskünften über wirtschaftliche und pressespezifische Daten, Führung einer zentralen Statistik beim Statistischen Bundesamt