Gesetz über eine einmalige Zuwendung an die in den östlichen Bundesländern lebenden Vertriebenen (Vertriebenenzuwendungsgesetz - VertrZuwG) (G-SIG: 12020573)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen, durch das Land Thüringen beim Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrag D64 Siehe auch D51 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Zahlung einer einmaligen Zuwendung an Vertriebene in den neuen Bundesländern in Höhe von 4000 DM, früher als im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz vorgesehen. Dem Bund entstehen Kosten in Höhe von 2,4 Mrd DM. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Vertriebener/Einmalige Zuwendung an Vertriebene in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/Einmalige Zuwendung an Vertriebene in den neuen Bundesländern