Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) (G-SIG: 16019222)
<strong>Europäische Impulse:</strong> Richtlinie 2003/98/EG vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. EG Nr. L 345, 31.12.2003, S. 90) <p><strong>Inhalt:</strong> Umsetzung der EU-Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zur Sicherstellung der Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft in der Gemeinschaft; Förderung der Erstellung neuer Informationsprodukte und -dienste durch diskriminierungsfreie Möglichkeit der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen insbesondere für Unternehmen. <br />Zusätzliche Personal- oder Sachkosten für die öffentlichen Haushalte sind nicht oder nur in geringem Umfang zu erwarten. <br /></p> <p><span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streitigkeiten. </p> <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der EU-Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors * Informationsgesellschaft/Sicherstellung der Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft in der EU * Informationsfreiheit/Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen * Öffentliche Verwaltung/Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen </p> <p> </p>