Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
Rechtsbereinigung durch förmliche Feststellung und Aufhebung gegenstandslos gewordener sog. Maßgaben zum Bundesrecht im Einigungsvertrag (besondere Regelungen zur Anwendung von Rechtsnormen des Bundes im Beitrittsgebiet) und Überführung einzelner dauerhaft anzuwendender Regelungen in die entsprechenden Stammgesetze;<br /> Zahlr. Nichtanwendungsanordnungen betr. Anlage I Einigungsvertrag, Neufassung § 83 Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken, Änderung §§ 1, 10, 19 und 34 sowie Aufhebung § 36 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, Änderung § 19a Chemikaliengesetz sowie § 17 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte; Bekanntmachungserlaubnis Anlage I Einigungsvertrag<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Bereinigung eines Versehens betr. bereits anderweitig aufgehobene Maßgabe zum Lastenausgleich in der Unfallversicherung;<br /> Änderung einer Nichtanwendungsanordnung