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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-190186

Gesetz über die vierzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehntes Anpassungsgesetz-KOV - 14.AnpG-KOV) (G-SIG: 10020333)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Inhalt:</b> Anhebung der Versorgungsbezüge um rund 1,07 v.H. und Verdoppelung der Stufen im Bereich der Anrechnungsverordnung ab 1. Juli 1985; Änderung versch. §§ BVG, des § 11 der Berufsschadensausgleichsverordnung und des § 9 sowie der Anlage zu § 3 der Verordnung zur Durchführung des § 33 BVG. Für 1985 ergeben sich Mehraufwendungen zu Lasten des Bundes in Höhe von 52,9 Mio DM, für 1986 von 102 Mio DM, für 1987 von 98 Mio DM und für 1988 von 94 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Anpassung der Versorgungsbezüge um 1,41 anstatt 1,07 v.H. Verdoppelung und Dynamisierung des Bestattungsgeldes. Erweiterung der Möglichkeiten für eine Kapitalabfindung durch Hinausschieben der Altersgrenze vom 60. auf das 65. Lebensjahr. Verbesserung der Auslandsversorgung. Die Mehraufwendungen zu Lasten des Bundes durch die Anpassung der Versorgungsbezüge erhöhen sich damit insgesamt auf 70 Mio DM für 1985, auf 139 Mio DM für 1986, auf 141 Mio DM für 1987 und auf 135 Mio DM für 1988. Durch die Erhöhung des Bestattungsgeldes sind ab 1986 jährlich 4 Mio DM an Mehrkosten aufzubringen. Durch die Erweiterung der Grundrentenkapitalisierung ergeben sich 7 Mio DM Mehrkosten für 1987, 6 Mio DM für 1988. Die Länderhaushalte haben wegen der Auswirkungen auf die Kriegsopferfürsorge Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 3,3 Mio DM zwischen 1985 und 1988 aufzubringen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesversorgungsgesetz * Anrechnungs-Verordnung/Verdoppelung der Stufen im Bereich der Anrechnungsverordnung ab 1. Juli 1985 * Berufsschadensausgleich/Änderung des § 11 Berufsschadensausgleichsverordnung betr. Verdoppelung der Stufen ab 1. Juli 1985