Gesetz über die Verwendung des Vermögens der Deutschen Industriebank
Übertragung des Vermögens der Deutschen Industriebank auf die Industriekreditbank AG im Wege der Fusion, Gründung einer Stiftung unter Beteiligung der Bundesrepublik zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft als Aktionärin der Industriebank;, Aufhebung der vom Aktiengesetz abweichenden Sondervorschriften<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen