Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Neuregelungen im Maklerrecht zum Schutz von Immobilienkäufern gegen nicht eigenveranlasste Maklerprovision: Erfordernis zum Abschluss eines Maklervertrags in Textform, hälftige Teilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer, Ausnahmen, Nachweispflicht für gezahlte Maklerprovision, sprachliche Anpassungen;<br /> Änderung zahlr. §§ und Einfügung 656a – 656d Bürgerliches Gesetzbuch, Ergänzung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> sprachliche und redaktionelle Anpassungen, Änderungen der persönlichen Anwendungsbereiche auf Makler- und Verkäuferseite;<br /> Zusätzliche Änderung §§ 385 und 1221 sowie erneute Änderung §§ 656b und 656d Bürgerliches Gesetzbuch