Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr (UnBefG)
Erweiterung des begünstigten Personenkreises und des Begriffs "Nahverkehr", Übertragung des Verfahrens zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen und der Ausstellung der amtlichen Ausweise auf die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden sowie Erstattung der Fahrgeldausfälle an die zur unentgeltlichen Beförderung verpflichteten Verkehrsunternehmen