Gesetz über die Umwelthaftung (G-SIG: 11020541)
<strong>Bezug:</strong> Regierungserklärung (Regierungsprogramm) vom 18. März 1987 (PlPr 11/ 4, S. 63C), Regierungserklärung vom 27. April 1989 (PlPr 11/140, S. 10294C); eingebracht als "Entwurf eines Umwelthaftungsgesetzes - UmweltHG"; der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage C105, BT-Drs 11/7104; siehe auch C80; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage C105 unter neuem Titel, Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der Rechtsstellung der Geschädigten und Veranlassung der Betreiber von Anlagen zu schadensvermeidendem Verhalten: Einführung einer Gefährdungshaftung für die Bereiche Boden und Luft, Gefährdungshaftung bei bestimmten Anlagen unter Einschluß des Normalbetriebs, Beweiserleichterungen für Geschädigte, Schadenersatzpflicht für Personen- und Sachschäden, Verbesserung der Möglichkeit, Eingriffe in die Natur auf Kosten des Schädigers rückgängig zu machen, obligatorische Vorsorgevorkehrungen für Anlagen mit besonders hohem Risiko, insbesondere in Form einer Haftpflichtversicherung. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen erhöhte Kosten für von ihnen betriebene Anlagen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gefährdungshaftung/Umwelthaftungsgesetz * Bodenschutz/Einführung der Gefährdungshaftung * Luftreinhaltung/Einführung der Gefährdungshaftung * Gefährlicher Stoff/Umwelthaftungsgesetz * Haftpflichtversicherung/Gefährdungshaftung für bestimmte Anlagen * Schadenersatz/Umwelthaftungsgesetz