Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft (G-SIG: 11020176)
<b>Inhalt:</b> Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt (Depfa) in eine private Hypothekenbank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft: Beschluß durch die Hauptversammlung bei Genehmigung durch den Bundesfinanzminister, Gründung der AG durch die Anteilseigner der Depfa, Gewährleistung für Altverpflichtungen durch den Bund, sonstige Übergangsvorschriften; Außerkrafttreten des Gesetzes betreffend die Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen an einer gemeinnützigen Grundkreditanstalt vom 20.5.1922 und des Gesetzes zur Überleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Hypothekenbank/Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine private Hypothekenbank * Preußen/Außerkrafttreten von zwei Gesetzen betr. die Beteiligung Preußens an der Deutschen Pfandbriefanstalt