Gesetz über die Statistik im Handel und Gastgewerbe (Handelsstatistikgesetz - HGDtatG) (G-SIG: 00020109)
<b>Inhalt:</b> Vereinheitlichung der statistischen Rechtsgrundlagen und Durchführen einer kontinuierlich wiederkehrenden Strukturerhebung. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Für die Zeit nach 1984 wird ein kürzerer Zählungsturnus als zehn Jahre entsprechend dem Bedarf vorgeschrieben. Unternehmen und Arbeitsstätten in mehreren Bundesländern werden auch in der Unterteilung nach Bundesländern erfaßt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Großhandel/Gesetz über die Statistik im Handel und Gastgewerbe (Handelsstatistikgesetz-HdlStatG) * Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe/Gesetz über die Statistik im Handel und Gastgewerbe (Handelsstatistikgesetz-HdlStatG) * Statistische Erhebung/Gesetz über die Statistik im Handel und Gastgewerbe (Handelsstatistikgesetz-HdlStatG) * Einzelhandel/Gesetz über die Statistik im Handel und Gastgewerbe (Handelsstatistikgesetz-HdlStatG)