Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) (G-SIG: 00020269)
<b>Inhalt:</b> Neufestlegung der Aufgaben des Statistischen Bundesamts und der Vorschriften über die Durchführung von Bundesstatistiken in Zusammenarbeit mit den Ländern, Berücksichtigung des Datenschutzes und der Entwicklung im Strafrecht, Abstimmung der Bundesstatistik mit der Finanzplanung, Außerkrafttreten des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einzelangaben, die so anonymisiert sind, daß sie keinem mehr zuzuordnen sind, dürfen vom Statistischen Bundesamt/Statistischen Landesämtern übermittelt werden. Die zur Identifizierung der Auskunftpflichtigen und sonstiger Betroffener dienenden Daten sind nach Abschluß der Aufgaben zu löschen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Statistisches Bundesamt/Neufestlegung der Aufgaben des Statistischen Bundesamts * Finanzplanung des Bundes/Abstimmung der Aufgaben von Finanzplanung und Bundesstatistik * Datenschutz/Berücksichtigung des Datenschutzes in der Statistik für Bundeszwecke * Statistische Erhebung/Neufestlegung der Verfahren für die Bundesstatistik