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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-153807

Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG) (G-SIG: 12020017)

Stage enactedUpdated 17d ago

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. C12 (BT-Drs 12/105); vergleiche auch C04, C11, C16, D67, E06, E16 und E17<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Erleichterung der Privatisierung in den neuen Bundesländern: Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Kapitalgesellschaften abweichend vom zivilrechtlichen Grundsatz der Einzelrechtsnachfolge, Übergang von Vermögensteilen auf neu gegründete Kapitalgesellschaften durch notarielle Urkunde, einen Beschluß der Gesellschafterversammlung bzw. der Hauptversammlung sowie durch Eintragung im Handelsregister; Änderung von § 613a Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 12/105 (s. GESTA C12); u.a. Regelung für Bekanntmachungsblätter der Kapitalgesellschaften im Aufbau, Beschränkung der gesamtschuldnerischen Haftung auf die vor der Spaltung vorhandene Masse, Übergangsmandat des Betriebsrats bei Betriebsspaltung, Pflichten der Unternehmensleitung bei von ihr abgelehnten Abspaltungen; redaktionelle und klarstellende Änderungen, Änderung von Art. 232 § 5 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Privatisierung/Privatisierung in den neuen Bundesländern durch das SpTrUG * Neue Bundesländer/Privatisierung in den neuen Bundesländern durch das SpTrUG * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 613a BGB durch das SpTrUG * Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/Änderung Art. 232 § 5 EGBGB betr. SpTrUG * Betriebsrat/Übergangsmandat des Betriebsrats bei Betriebsspaltungen gem. SpTrUG