Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)
Ausdehnung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung auf alle Künstler und Publizisten; Finanzierung des Beitrags je zur Hälfte durch die Versicherten selbst und über eine Künstlersozialabgabe der Unternehmen des Kunst- und Publizistikbereichs; Errichtung einer Künstlersozialkasse als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts;<br /> Änderung verschiedener §§ Reichsversicherungsordnung und Angestelltenversicherungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA 8. WP G34