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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-176924

Gesetz über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 - KOVAnpG 1988) (G-SIG: 11020177)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch G06, G49 und G62 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ Bundesversorgungsgesetz: Anhebung der in § 56 BVG bezeichneten Leistungen um ca. 3,1 v.H. zum 1. Juli 1988 in Anlehnung an die Rentenanpassung 1988. Im Haushaltsjahr 1988 ergeben sich Mehraufwendungen zu Lasten des Bundes in Höhe von 136,6 Mio DM (1989:262 Mio DM, 1990:251 Mio DM, 1991:240 Mio DM). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung der §§ 24, 25, 25a, 25c und 32 BVG: Einführung eines Unfallschutzes für Begleitpersonen Schwerbeschädigter, Einbeziehung von behinderten Familienmitgliedern in die Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Erweiterung der unwiderlegbaren Vermutung eines Zusammenhangs zwischen Schädigung und Notwendigkeit der Fürsorgeleistung auf Schwerbeschädigte nach Vollendung des 60. Lebensjahres, Verzicht auf Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei ausschließlich schädigungsbedingtem Bedarf, Anhebung der Ausgleichsrente bei einer MdE von 70 v.H. auf den bei einer MdE von 80 v.H. zustehenden Betrag. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Anpassungsgesetz - Kriegsopferversorgung/KOV-Anpassungsgesetz 1988 * Bundesversorgungsgesetz/Änderung versch.§§ BVG betr. Anpassung der Kriegsopferversorgung * Kriegsopferversorgung/KOV-Anpassungsgesetz 1988 * Bundesversorgungsgesetz/Änderung der §§ 24, 25, 25a, 25c und 32 BVG betr. strukturelle Verbesserungen * Unfallversicherung/ Unfallschutz für Begleitpersonen von Schwerbeschädigten * Schwerbehinderter/Unfallschutz für Begleitpersonen von Schwerbeschädigten * Behinderter/Einbeziehung behinderter Familienmitglieder in die Kriegsopferversorgung * Ausgleichsrente/ Anhebung der Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte mit einer MdE von 70 v.H.