Gesetz über die Reform des Industrie- und Handelskammerwesens (G-SIG: 13020573)
<b>Bezug:</b> Siehe auch E001 <br><br><b>Inhalt:</b> Organisation der Industrie- und Handelskammern als staatlich anerkannte Vereine des Privatrechts, hierzu Auflösung der öffentlich- rechtlichen Kammerkörperschaften, Abschaffung von Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträgen; Aufhebung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. Kosten dürften nur in geringem Umfang durch Personalüberleitung stattfinden.