Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG)
Weitgehende Anpassung der persönlichen Rechtsstellung der Parlamentarischen Staatssekretäre an die der Bundesminister durch Einführung eines Berufsausübungsverbots, Ersetzung der bisherigen Entschädigung durch Amtsbezüge sowie Einführung einer Versorgungsregelung; Verleihung der Bezeichnung „Staatsminister" an einzelne Parlamentarische Staatssekretäre<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen