Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das im Jahr 2000 durch BT-Beschluss eingerichtete Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. gem. sog. Pariser Prinzipien der VN: Rechtstellung und Finanzierung (Zuwendungen des Bundes), Aufgaben und Organe, insbes. Besetzung des Kuratoriums<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 124/15 GESTA C057 sowie dem Entwurf der Fraktionen DIE LINKE und B90/GR auf BT-Drs 18/4798 GESTA C062