Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das im Jahr 2000 durch BT-Beschluss eingerichtete Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. gem. sog. Pariser Prinzipien der VN: Rechtstellung und Finanzierung (Zuwendungen des Bundes), Aufgaben und Organe, insbes. Besetzung des Kuratoriums<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf BT-Drs 18/4421 GESTA C056 sowie dem Entwurf der Fraktionen DIE LINKE und B90/GR auf BT-Drs 18/4798 GESTA C062<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Redaktionelle Klarstellung betr. Finanzierung aus dem Haushalt des Bundestages, erstmalige Umsetzung mit dem Haushaltsgesetz 2016;<br /> Änderung §§ 1 und 8 Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte