Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG)
Grundlagen für die Schaffung des neuen Amts eines unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizeien des Bundes (Bundeskriminalamt, Polizei des Bundestages, Bundespolizei) mit Sitz beim Deutschen Bundestag: Aufgaben, Tätigkeit, Eingaben und deren Bearbeitung, Befugnisse, Amtshilfe, Berichtspflicht u.a.; Evaluation des Gesetzes spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten;<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einrichtung des Amts eines Polizeibeauftragten<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Verlängerung der Eingabefrist, Befugnis zur Anhörung von Dritten, Ergänzung der Voraussetzungen für das passive Wahlrecht sowie für die Abwahl des Polizeipräsidenten, Hochstufung der Besoldung, Klarstellungen und redaktionelle Folgeänderungen