Gesetz über die Polizei beim Deutschen Bundestag (BundestagspolizeiG - BTPolG)
Schaffung einer einfachrechtlichen Grundlage für allgemeine Befugnisse der Polizei beim Deutschen Bundestag, Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit auch außerhalb der Parlamentsgebäude, Regelung der Befugnisse zur Datenverarbeitung, Klarstellung zur Wahrnehmung repressiver Aufgaben im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Telekommunikationsfreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung