Gesetz über die Pockenschutzimpfung (G-SIG: 00020069)
<strong>Inhalt:</strong> Beschränkung der Pockenschutzimpfung auf in Laboratorien tätige Personen und auf Personen, die nach Pockenalarmplänen für bestimmte Einsätze vorgesehen sind sowie mit Rücksicht auf die Einschränkung des impfpflichtigen Personenkreises. Wegfall der §§ 2, 4, 5 und 6 sowie Streichung der §§ 9, 11 und 14 des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung vom 18. Mai 1976. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Laboratorium/Beschränkung der Pockenschutzimpfung auf in Laboratorien tätige Personen in der Neufassung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung