Gesetz über die Pockenschutzimpfung
Einschränkung der gesetzlichen Impfpflicht gegen Pocken durch Verzicht auf die Erstimpfung bei Kleinkindern, Impfpflicht für bestimmte Personengruppen;<br /> Gesetz über die Pockenschutzimpfung als §§ 1 bis 15 der Vorlage, Außerkrafttreten des Impfgesetzes vom 8. April 1874<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Änderungen