Gesetz über die Mindestanforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer
Änderung §§ 120 und 139 Gewerbeordnung: Begründung öffentlich-rechtlicher Schutzpflichten für vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Gemeinschaftsunterkünfte, Besichtigungsbefugnis der zuständigen Behörden<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen